Rechtliches…

ghd Immobilien – Maklertätigkeit im Verkauf

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsangebot

Mit

der

Übergabe

oder

sonstigen

Kenntnisnahme

unserer

Exposés

(z.

B.

auf

unserem

Internetportal,

durch

Insertionen,

Aushänge

etc.)

bietet

die

ghd

Gesellschaft

für

Handel

und

Dienstleistung

mbH,

im

Folgenden

„ghd“

genannt,

Interessenten

für

die

im

Exposé

bezeichnete

Immobilie

(im

Folgenden

„Verkaufsobjekt“

genannt)

und

zu

den

dort

genannten

Bedingungen

ihre

Maklertätigkeit

an.

Die

Annahme

dieses

Angebotes

erfolgt

durch

Kontaktaufnahme

zu

ghd

oder

zum

Eigentümer

des

Verkaufsobjektes.

Handelt

es

sich

beim

Interessenten

um

einen

Verbraucher

im

Sinne

des

§

13

BGB

und

beim

Verkaufsobjekt

um

eine

Wohnung

oder

ein

Einfamilienhaus,

bedarf

der

Maklervertrag

gemäß

§

656a

BGB

der

Textform.

ghd

stellt

sicher,

dass

ein

entsprechender

Vertragstext

(per

E-Mail,

Auftragsbestätigung oder vergleichbar) vor Fälligkeit der Provision vorliegt.

§ 2 Provision

Sofern im Angebot nichts anderes vermerkt ist, gilt für den Verkauf von Immobilien:

Bei

Abschluss

eines

Kaufvertrages

zahlt

der

Käufer

(Verbraucher)

an

ghd

eine

Provision

von

3

%

zuzüglich

gesetzlicher

Mehrwertsteuer

3,57

%

inklusive

gesetzlicher

Mehrwertsteuer

vom

erzielten

Vertragswert und von allen damit in Verbindung stehenden Nebenleistungen.

Bei

Abschluss

eines

Kaufvertrages

zahlt

der

Käufer

(juristische

Personen,

Bauträger,

institutionelle

Investoren)

an

ghd

eine

Provision

von

5

%

zuzüglich

gesetzlicher

Mehrwertsteuer

5,95

%

inklusive

gesetzlicher

Mehrwertsteuer

vom

erzielten

Vertragswert

und

von

allen

damit

in

Verbindung

stehenden Nebenleistungen.

Bei

Abschluss

eines

Miet-/Pachtvertrages

mit

einer

Vertragsdauer

von

10

Jahren

und

mehr

zahlt

der

Mieter/Pächter

an

ghd

eine

Provision

von

3

%

aus

der

10-Jahres-Bruttomiete

(Bruttomiete

=

Nettomiete

+

Betriebskosten)

zuzüglich

gesetzlicher

Mehrwertsteuer

3,57

%

inklusive

gesetzlicher

Mehrwertsteuer.

Beläuft

sich

die

feste

Vertragsdauer

auf

weniger

als

10

Jahre,

wird

dem

Mieter/Pächter

aber

ein

Optionsrecht

auf

eine

Gesamtlaufzeit

von

10

Jahren

eingeräumt,

zahlt

der

Mieter/Pächter

unabhängig

von

der

Ausübung

des

Optionsrechts

eine

Provision

von

3

%

aus

der

10-Jahres-

Bruttomiete zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Bei

Abschluss

eines

Miet-/Pachtvertrages

mit

einer

Vertragsdauer

bis

zu

5

Jahren

zahlt

der

Mieter/Pächter

an

ghd

eine

Provision

von

3

Bruttomonatsmieten

(Bruttomonatsmiete

=

Nettomiete

+

Betriebskosten)

zuzüglich

gesetzlicher

Mehrwertsteuer,

bezogen

auf

die

vereinbarte

Miete

bzw.

bei

Staffelmiete auf die Durchschnittsmiete der festen Vertragslaufzeit.

Besonderheit

beim

Verkauf

von

Einfamilienhäusern

und

Eigentumswohnungen

an

Verbraucher

656c,

§

656d

BGB):

Ist

ghd

sowohl

für

den

Verkäufer

als

auch

für

den

Käufer

(Verbraucher)

entgeltlich

tätig,

gilt:

Wird

auch

der

Verkäufer

zur

Zahlung

einer

Provision

verpflichtet,

darf

die

vom

Käufer

geschuldete

Provision

die

vom

Verkäufer

geschuldete

Provision

nicht

übersteigen;

im

Regelfall

werden

die

Provisionen

hälftig

geteilt.

Die

konkrete

Aufteilung

ergibt

sich

aus

dem

jeweiligen

Exposé

bzw.

dem

Maklervertrag

mit

dem

Verkäufer.

Der

Käufer

ist

erst

zur

Zahlung

verpflichtet,

nachdem

ihm

der

Nachweis über die Zahlungspflicht des Verkäufers vorliegt (§ 656d Abs. 1 S. 2 BGB).

§ 3 Folgegeschäft

Ein

Provisionsanspruch

steht

ghd

auch

dann

zu,

wenn

im

zeitlichen

und

wirtschaftlichen

Zusammenhang

mit

dem

ersten

von

ghd

vermittelten

bzw.

nachgewiesenen

Vertrag

weitere

vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.

§ 4 Vertraulichkeit

Kenntnisse,

die

aus

den

Exposés

oder

im

Zusammenhang

mit

der

Maklertätigkeit

von

ghd

erworben

werden,

sind

streng

vertraulich

zu

behandeln.

Bei

Verletzung

dieser

Verschwiegenheitspflicht

behält

sich

ghd

vor,

Schadensersatzansprüche

insbesondere

im

Falle

eines

Vertragsabschlusses

durch

Dritte

die entgangene Provision – geltend zu machen.

§ 5 Doppeltätigkeit

Der

Interessent

ist

damit

einverstanden,

dass

ghd

auch

für

seinen

Vertragspartner

den

Verkäufer

entgeltlich tätig wird.

§ 6 Flächenangaben und Raumnutzung (Standort Sylt)

Die

in

den

Exposés

angegebenen

Gesamtflächen

der

Verkaufsobjekte

am

Standort

Sylt

entsprechen

der

Summe

der

Grundflächen

der

einzelnen

Räume

(sogenanntes

Fußleistenmaß

oder

Sylter

Maß).

Die

Räumlichkeiten

im

Untergeschoss

(Keller)

und

im

Spitzboden

sind

nach

der

Landesbauordnung

Schleswig-Holstein nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen bestimmt.

§ 7 Bonitätsprüfung

ghd

übernimmt

grundsätzlich

keine

Garantie

für

die

Bonität

(Zahlungsvermögen)

der

Vertragspartner

und die vertragsgerechte Abwicklung des Kaufvertrages.

§ 8 Energieausweis

Gemäß

dem

Gebäudeenergiegesetz

(GEG)

ist

jeder

Eigentümer

verpflichtet,

einen

gültigen

Energieausweis

für

die

Veräußerung,

Vermietung,

Verpachtung

oder

Leasing

vorzuhalten

und

spätestens

bei

Besichtigung

dem

Käufer,

Mieter,

Pächter

oder

Leasingnehmer

vorzulegen.

ghd

schuldet

nicht

die

Beschaffung

eines

solchen

Ausweises.

Der

Eigentümer

hat

einen

vorhandenen,

den

aktuellen

gesetzlichen

Anforderungen

entsprechenden

Energieausweis

ghd

zu

Vermarktungszwecken

(z.

B.

Vermarktungsanzeigen)

in

Kopie

zu

übergeben.

Wird

ein

entsprechender

Energieausweis

nicht

übergeben

oder

bis

zum

ersten

Besichtigungstermin

nicht

beschafft,

ist

eine

Haftung

von

ghd

im

Zusammenhang

mit

der

Nichtvorlage

des

Ausweises

nach

dem

GEG

und

zivilrechtlichen

Grundsätzen

ausgeschlossen.

§ 9 Form von Nebenabreden, Änderungen und Kündigung

Nebenabreden,

Änderungen

und

Ergänzungen

des

Maklervertrages

bedürfen

aus

Beweisgründen

der

Schriftform.

Kündigungen

des

Maklervertrages

bedürfen

ebenfalls

der

Schriftform.

Für

Maklerverträge

mit Verbrauchern über Wohnungen oder Einfamilienhäuser gilt ergänzend § 1 Abs. 2 dieser AGB.

§ 10 Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

Für

die

Rechtsbeziehungen

zwischen

den

Vertragspartnern

gilt

das

Recht

der

Bundesrepublik

Deutschland.

Als

Erfüllungsort

gilt

für

Sylt-Objekte

die

Insel

Sylt,

ansonsten

der

jeweilige

Standort

des

angebotenen Objektes.

Ist

der

Vertragspartner

Kaufmann

im

Sinne

des

Handelsgesetzbuches,

eine

juristische

Person

des

öffentlichen

Rechts

oder

ein

öffentlich-rechtliches

Sondervermögen,

wird

als

Gerichtsstand

Gießen

vereinbart.

Gegenüber

Verbrauchern

gilt

diese

Gerichtsstandsvereinbarung

nicht;

es

gelten

die

gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

§ 11 Haftung

ghd

haftet

unbeschränkt

für

Schäden

aus

der

Verletzung

des

Lebens,

des

Körpers

oder

der

Gesundheit

sowie

für

sonstige

Schäden,

die

auf

einer

vorsätzlichen

oder

grob

fahrlässigen

Pflichtverletzung

von

ghd, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei

der

leicht

fahrlässigen

Verletzung

von

Pflichten,

deren

Erfüllung

die

ordnungsgemäße

Durchführung

des

Maklervertrages

überhaupt

erst

ermöglicht

und

auf

deren

Einhaltung

der

Vertragspartner

regelmäßig

vertrauen

darf

(Kardinalpflichten),

ist

die

Haftung

von

ghd

auf

den

bei

Vertragsschluss

vorhersehbaren,

vertragstypischen

Schaden

begrenzt.

Im

Übrigen

ist

die

Haftung

von

ghd

für

leicht

fahrlässige

Pflichtverletzungen

ausgeschlossen.

Die

vorstehenden

Haftungsbeschränkungen

gelten

nicht

für

Ansprüche

nach

dem

Produkthaftungsgesetz

und

berühren

die Haftung für die Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos nicht.

§ 12 Haftungsausschluss für Angaben in Exposés und Veröffentlichungen

Alle

Angaben

in

sämtlichen

Veröffentlichungen

(Internet,

Exposé,

Anzeigen

usw.)

basieren

auf

den

Angaben

der

Eigentümer.

Eine

Gewähr

kann

daher

nicht

übernommen

werden;

Irrtum

vorbehalten.

ghd

übernimmt

keine

Gewähr

für

die

Aktualität,

Korrektheit,

Vollständigkeit

oder

Qualität

der

bereitgestellten

Informationen.

Haftungsansprüche

gegen

ghd,

die

sich

auf

Schäden

materieller

oder

ideeller

Art

beziehen

und

durch

die

Nutzung

oder

Nichtnutzung

der

dargebotenen

Informationen

bzw.

durch

die

Nutzung

fehlerhafter

oder

unvollständiger

Informationen

verursacht

wurden,

sind

ausgeschlossen,

sofern

kein

nachweislich

vorsätzliches

oder

grob

fahrlässiges

Verschulden

von

ghd

vorliegt.

§ 13 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht:

Verbrauchern

steht

bei

außerhalb

von

Geschäftsräumen

geschlossenen

Verträgen

und

bei

Fernabsatzverträgen

ein

Recht

zu,

binnen

14

Tagen

ohne

Angabe

von

Gründen

den

Maklervertrag

zu widerrufen.

Die

Widerrufsfrist

beträgt

14

Tage

ab

dem

Tag

des

Vertragsschlusses.

Um

das

Widerrufsrecht

auszuüben,

muss

der

Verbraucher

ghd

mittels

einer

eindeutigen

Erklärung

(z.

B.

per

Post,

Telefax

oder

E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren:

ghd

GmbH

Gesellschaft

für

Handel

und

Dienstleistung,

Eichgärtenallee

36,

35394

Gießen,

E-Mail:

info@ghd-immobilien.de

Der

Verbraucher

kann

dafür

das

beigefügte

Muster-Widerrufsformular

(Anlage

1)

verwenden,

ist

hierzu

jedoch

nicht

verpflichtet.

Zur

Wahrung

der

Widerrufsfrist

genügt

die

Absendung

der

Mitteilung

über

die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist.

Folgen

des

Widerrufs:

Hat

ghd

bereits

Zahlungen

erhalten,

werden

diese

unverzüglich,

spätestens

binnen

14

Tagen

ab

Eingang

der

Widerrufsmitteilung,

zurückgezahlt.

Für

die

Rückzahlung

wird

dasselbe

Zahlungsmittel

verwendet,

das

beim

Vertragsschluss

eingesetzt

wurde;

in

keinem

Fall

werden

hierfür

Entgelte berechnet.

Hat

der

Verbraucher

verlangt,

dass

die

Dienstleistungen

während

der

Widerrufsfrist

beginnen

sollen,

so

hat

er

einen

angemessenen

Betrag

zu

zahlen,

der

dem

Anteil

der

bis

zu

dem

Zeitpunkt,

zu

dem

der

Verbraucher

ghd

von

der

Ausübung

des

Widerrufsrechts

unterrichtet,

bereits

erbrachten

Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen

des

Widerrufsrechts

vor

Fristablauf:

Das

Widerrufsrecht

erlischt

vorzeitig,

wenn

ghd

die

Dienstleistung

vollständig

erbracht

hat

und

mit

der

Ausführung

erst

begonnen

hat,

nachdem

der

Verbraucher

hierzu

seine

ausdrückliche

Zustimmung

gegeben

hat

und

gleichzeitig

seine

Kenntnis

davon

bestätigt

hat,

dass

er

sein

Widerrufsrecht

bei

vollständiger

Vertragserfüllung

durch

ghd

verliert.

Dies

kann

insbesondere

der

Fall

sein,

wenn

innerhalb

der

Widerrufsfrist

ein

notarieller,

rechtsverbindlicher

Kaufvertrag beurkundet oder ein rechtskräftiger Mietvertrag unterzeichnet wird.

§ 14 Streitbeilegung (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)

ghd

ist

nicht

bereit

und

nicht

verpflichtet,

an

einem

Streitbeilegungsverfahren

vor

einer

Verbraucherschlichtungsstelle

im

Sinne

des

Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes

(VSBG)

teilzunehmen.

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) unter

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

bereit;

diese

richtet

sich

jedoch

nicht

speziell

an

Maklerdienstleistungen, und die vorstehende Erklärung zur Nichtteilnahme bleibt hiervon unberührt.

§ 15 Schlussbestimmungen

Sollten

einzelne

Regelungen

dieser

Allgemeinen

Geschäftsbedingungen

oder

sonstige

Regelungen

des

Maklervertrages

unwirksam

sein

oder

werden,

bleibt

der

Vertrag

im

Übrigen

wirksam.

An

die

Stelle

der

unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Es gibt Neuigkeiten…
…lesen Sie hier mehr dazu…
Home Kontakt Team Profil Leistungsspektrum News Referenzen

ghd Immobilien –

Maklertätigkeit im

Verkauf

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsangebot

Mit

der

Übergabe

oder

sonstigen

Kenntnisnahme

unserer

Exposés

(z.

B.

auf

unserem

Internetportal,

durch

Insertionen,

Aushänge

etc.)

bietet

die

ghd

Gesellschaft

für

Handel

und

Dienstleistung

mbH,

im

Folgenden

„ghd“

genannt,

Interessenten

für

die

im

Exposé

bezeichnete

Immobilie

(im

Folgenden

„Verkaufsobjekt“

genannt)

und

zu

den

dort

genannten

Bedingungen

ihre

Maklertätigkeit

an.

Die

Annahme

dieses

Angebotes

erfolgt

durch

Kontaktaufnahme

zu

ghd

oder

zum

Eigentümer des Verkaufsobjektes.

Handelt

es

sich

beim

Interessenten

um

einen

Verbraucher

im

Sinne

des

§

13

BGB

und

beim

Verkaufsobjekt

um

eine

Wohnung

oder

ein

Einfamilienhaus,

bedarf

der

Maklervertrag

gemäß

§

656a

BGB

der

Textform.

ghd

stellt

sicher,

dass

ein

entsprechender

Vertragstext

(per

E-Mail,

Auftragsbestätigung

oder

vergleichbar)

vor

Fälligkeit

der

Provision

vorliegt.

§ 2 Provision

Sofern

im

Angebot

nichts

anderes

vermerkt

ist, gilt für den Verkauf von Immobilien:

Bei

Abschluss

eines

Kaufvertrages

zahlt

der

Käufer

(Verbraucher)

an

ghd

eine

Provision

von

3

%

zuzüglich

gesetzlicher

Mehrwertsteuer

3,57

%

inklusive

gesetzlicher

Mehrwertsteuer

vom

erzielten

Vertragswert

und

von

allen

damit

in

Verbindung stehenden Nebenleistungen.

Bei

Abschluss

eines

Kaufvertrages

zahlt

der

Käufer

(juristische

Personen,

Bauträger,

institutionelle

Investoren)

an

ghd

eine

Provision

von

5

%

zuzüglich

gesetzlicher

Mehrwertsteuer

5,95

%

inklusive

gesetzlicher

Mehrwertsteuer

vom

erzielten

Vertragswert

und

von

allen

damit

in

Verbindung stehenden Nebenleistungen.

Bei

Abschluss

eines

Miet-/Pachtvertrages

mit

einer

Vertragsdauer

von

10

Jahren

und

mehr

zahlt

der

Mieter/Pächter

an

ghd

eine

Provision

von

3

%

aus

der

10-Jahres-

Bruttomiete

(Bruttomiete

=

Nettomiete

+

Betriebskosten)

zuzüglich

gesetzlicher

Mehrwertsteuer

3,57

%

inklusive

gesetzlicher

Mehrwertsteuer.

Beläuft

sich

die

feste

Vertragsdauer

auf

weniger

als

10

Jahre,

wird

dem

Mieter/Pächter

aber

ein

Optionsrecht

auf

eine

Gesamtlaufzeit

von

10

Jahren

eingeräumt,

zahlt

der

Mieter/Pächter

unabhängig

von

der

Ausübung

des

Optionsrechts

eine

Provision

von

3

%

aus

der

10-Jahres-Bruttomiete

zuzüglich

gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Bei

Abschluss

eines

Miet-/Pachtvertrages

mit

einer

Vertragsdauer

bis

zu

5

Jahren

zahlt

der

Mieter/Pächter

an

ghd

eine

Provision

von

3

Bruttomonatsmieten

(Bruttomonatsmiete

=

Nettomiete

+

Betriebskosten)

zuzüglich

gesetzlicher

Mehrwertsteuer,

bezogen

auf

die

vereinbarte

Miete

bzw.

bei

Staffelmiete

auf

die

Durchschnittsmiete

der

festen

Vertragslaufzeit.

Besonderheit

beim

Verkauf

von

Einfamilienhäusern

und

Eigentumswohnungen

an

Verbraucher

656c,

§

656d

BGB):

Ist

ghd

sowohl

für

den

Verkäufer

als

auch

für

den

Käufer

(Verbraucher)

entgeltlich

tätig,

gilt:

Wird

auch

der

Verkäufer

zur

Zahlung

einer

Provision

verpflichtet,

darf

die

vom

Käufer

geschuldete

Provision

die

vom

Verkäufer

geschuldete

Provision

nicht

übersteigen;

im

Regelfall

werden

die

Provisionen

hälftig

geteilt.

Die

konkrete

Aufteilung

ergibt

sich

aus

dem

jeweiligen

Exposé

bzw.

dem

Maklervertrag

mit

dem

Verkäufer.

Der

Käufer

ist

erst

zur

Zahlung

verpflichtet,

nachdem

ihm

der

Nachweis

über

die

Zahlungspflicht

des

Verkäufers vorliegt (§ 656d Abs. 1 S. 2 BGB).

§ 3 Folgegeschäft

Ein

Provisionsanspruch

steht

ghd

auch

dann

zu,

wenn

im

zeitlichen

und

wirtschaftlichen

Zusammenhang

mit

dem

ersten

von

ghd

vermittelten

bzw.

nachgewiesenen

Vertrag

weitere

vertragliche

Vereinbarungen

zustande

kommen.

§ 4 Vertraulichkeit

Kenntnisse,

die

aus

den

Exposés

oder

im

Zusammenhang

mit

der

Maklertätigkeit

von

ghd

erworben

werden,

sind

streng

vertraulich

zu

behandeln.

Bei

Verletzung

dieser

Verschwiegenheitspflicht

behält

sich

ghd

vor,

Schadensersatzansprüche

insbesondere

im

Falle

eines

Vertragsabschlusses

durch

Dritte

die

entgangene

Provision

geltend

zu

machen.

§ 5 Doppeltätigkeit

Der

Interessent

ist

damit

einverstanden,

dass

ghd

auch

für

seinen

Vertragspartner

den

Verkäufer – entgeltlich tätig wird.

§

6

Flächenangaben

und

Raumnutzung

(Standort Sylt)

Die

in

den

Exposés

angegebenen

Gesamtflächen

der

Verkaufsobjekte

am

Standort

Sylt

entsprechen

der

Summe

der

Grundflächen

der

einzelnen

Räume

(sogenanntes

Fußleistenmaß

oder

Sylter

Maß).

Die

Räumlichkeiten

im

Untergeschoss

(Keller)

und

im

Spitzboden

sind

nach

der

Landesbauordnung

Schleswig-Holstein

nicht

zum

dauerhaften

Aufenthalt

von

Personen

bestimmt.

§ 7 Bonitätsprüfung

ghd

übernimmt

grundsätzlich

keine

Garantie

für

die

Bonität

(Zahlungsvermögen)

der

Vertragspartner

und

die

vertragsgerechte

Abwicklung des Kaufvertrages.

§ 8 Energieausweis

Gemäß

dem

Gebäudeenergiegesetz

(GEG)

ist

jeder

Eigentümer

verpflichtet,

einen

gültigen

Energieausweis

für

die

Veräußerung,

Vermietung,

Verpachtung

oder

Leasing

vorzuhalten

und

spätestens

bei

Besichtigung

dem

Käufer,

Mieter,

Pächter

oder

Leasingnehmer

vorzulegen.

ghd

schuldet

nicht

die

Beschaffung

eines

solchen

Ausweises.

Der

Eigentümer

hat

einen

vorhandenen,

den

aktuellen

gesetzlichen

Anforderungen

entsprechenden

Energieausweis

ghd

zu

Vermarktungszwecken

(z.

B.

Vermarktungsanzeigen)

in

Kopie

zu

übergeben.

Wird

ein

entsprechender

Energieausweis

nicht

übergeben

oder

bis

zum

ersten

Besichtigungstermin

nicht

beschafft,

ist

eine

Haftung

von

ghd

im

Zusammenhang

mit

der

Nichtvorlage

des

Ausweises

nach

dem

GEG

und

zivilrechtlichen

Grundsätzen

ausgeschlossen.

§

9

Form

von

Nebenabreden,

Änderungen

und Kündigung

Nebenabreden,

Änderungen

und

Ergänzungen

des

Maklervertrages

bedürfen

aus

Beweisgründen

der

Schriftform.

Kündigungen

des

Maklervertrages

bedürfen

ebenfalls

der

Schriftform.

Für

Maklerverträge

mit

Verbrauchern

über

Wohnungen

oder

Einfamilienhäuser

gilt

ergänzend

§

1

Abs.

2

dieser AGB.

§

10

Anwendbares

Recht,

Erfüllungsort,

Gerichtsstand

Für

die

Rechtsbeziehungen

zwischen

den

Vertragspartnern

gilt

das

Recht

der

Bundesrepublik

Deutschland.

Als

Erfüllungsort

gilt

für

Sylt-Objekte

die

Insel

Sylt,

ansonsten

der

jeweilige

Standort

des

angebotenen

Objektes.

Ist

der

Vertragspartner

Kaufmann

im

Sinne

des

Handelsgesetzbuches,

eine

juristische

Person

des

öffentlichen

Rechts

oder

ein

öffentlich-rechtliches

Sondervermögen,

wird

als

Gerichtsstand

Gießen

vereinbart.

Gegenüber

Verbrauchern

gilt

diese

Gerichtsstandsvereinbarung

nicht;

es

gelten

die gesetzlichen Zuständigkeitsregeln.

§ 11 Haftung

ghd

haftet

unbeschränkt

für

Schäden

aus

der

Verletzung

des

Lebens,

des

Körpers

oder

der

Gesundheit

sowie

für

sonstige

Schäden,

die

auf

einer

vorsätzlichen

oder

grob

fahrlässigen

Pflichtverletzung

von

ghd,

ihrer

gesetzlichen

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei

der

leicht

fahrlässigen

Verletzung

von

Pflichten,

deren

Erfüllung

die

ordnungsgemäße

Durchführung

des

Maklervertrages

überhaupt

erst

ermöglicht

und

auf

deren

Einhaltung

der

Vertragspartner

regelmäßig

vertrauen

darf

(Kardinalpflichten),

ist

die

Haftung

von

ghd

auf

den

bei

Vertragsschluss

vorhersehbaren,

vertragstypischen

Schaden

begrenzt.

Im

Übrigen

ist

die

Haftung

von

ghd

für

leicht

fahrlässige

Pflichtverletzungen

ausgeschlossen.

Die

vorstehenden

Haftungsbeschränkungen

gelten

nicht

für

Ansprüche

nach

dem

Produkthaftungsgesetz

und

berühren

die

Haftung

für

die

Übernahme

einer

Garantie

oder

eines

Beschaffungsrisikos

nicht.

§

12

Haftungsausschluss

für

Angaben

in

Exposés und Veröffentlichungen

Alle

Angaben

in

sämtlichen

Veröffentlichungen

(Internet,

Exposé,

Anzeigen

usw.)

basieren

auf

den

Angaben

der

Eigentümer.

Eine

Gewähr

kann

daher

nicht

übernommen

werden;

Irrtum

vorbehalten.

ghd

übernimmt

keine

Gewähr

für

die

Aktualität,

Korrektheit,

Vollständigkeit

oder

Qualität

der

bereitgestellten

Informationen.

Haftungsansprüche

gegen

ghd,

die

sich

auf

Schäden

materieller

oder

ideeller

Art

beziehen

und

durch

die

Nutzung

oder

Nichtnutzung

der

dargebotenen

Informationen

bzw.

durch

die

Nutzung

fehlerhafter

oder

unvollständiger

Informationen

verursacht

wurden,

sind

ausgeschlossen,

sofern

kein

nachweislich

vorsätzliches

oder

grob

fahrlässiges

Verschulden von ghd vorliegt.

§ 13 Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht:

Verbrauchern

steht

bei

außerhalb

von

Geschäftsräumen

geschlossenen

Verträgen

und

bei

Fernabsatzverträgen

ein

Recht

zu,

binnen

14

Tagen

ohne

Angabe

von

Gründen

den

Maklervertrag zu widerrufen.

Die

Widerrufsfrist

beträgt

14

Tage

ab

dem

Tag

des

Vertragsschlusses.

Um

das

Widerrufsrecht

auszuüben,

muss

der

Verbraucher

ghd

mittels

einer

eindeutigen

Erklärung

(z.

B.

per

Post,

Telefax

oder

E-Mail)

über

den

Entschluss,

den

Vertrag zu widerrufen, informieren:

ghd

GmbH

Gesellschaft

für

Handel

und

Dienstleistung,

Eichgärtenallee

36,

35394

Gießen, E-Mail: info@ghd-immobilien.de

Der

Verbraucher

kann

dafür

das

beigefügte

Muster-Widerrufsformular

(Anlage

1)

verwenden,

ist

hierzu

jedoch

nicht

verpflichtet.

Zur

Wahrung

der

Widerrufsfrist

genügt

die

Absendung

der

Mitteilung

über

die

Ausübung

des

Widerrufsrechts

vor

Ablauf

der

Widerrufsfrist.

Folgen

des

Widerrufs:

Hat

ghd

bereits

Zahlungen

erhalten,

werden

diese

unverzüglich,

spätestens

binnen

14

Tagen

ab

Eingang

der

Widerrufsmitteilung,

zurückgezahlt.

Für

die

Rückzahlung

wird

dasselbe

Zahlungsmittel

verwendet,

das

beim

Vertragsschluss

eingesetzt

wurde;

in

keinem

Fall werden hierfür Entgelte berechnet.

Hat

der

Verbraucher

verlangt,

dass

die

Dienstleistungen

während

der

Widerrufsfrist

beginnen

sollen,

so

hat

er

einen

angemessenen

Betrag

zu

zahlen,

der

dem

Anteil

der

bis

zu

dem

Zeitpunkt,

zu

dem

der

Verbraucher

ghd

von

der

Ausübung

des

Widerrufsrechts

unterrichtet,

bereits

erbrachten Dienstleistungen entspricht.

Erlöschen

des

Widerrufsrechts

vor

Fristablauf:

Das

Widerrufsrecht

erlischt

vorzeitig,

wenn

ghd

die

Dienstleistung

vollständig

erbracht

hat

und

mit

der

Ausführung

erst

begonnen

hat,

nachdem

der

Verbraucher

hierzu

seine

ausdrückliche

Zustimmung

gegeben

hat

und

gleichzeitig

seine

Kenntnis

davon

bestätigt

hat,

dass

er

sein

Widerrufsrecht

bei

vollständiger

Vertragserfüllung

durch

ghd

verliert.

Dies

kann

insbesondere

der

Fall

sein,

wenn

innerhalb

der

Widerrufsfrist

ein

notarieller,

rechtsverbindlicher

Kaufvertrag

beurkundet

oder

ein

rechtskräftiger

Mietvertrag unterzeichnet wird.

§

14

Streitbeilegung

(Verbraucherstreitbeilegungsgesetz)

ghd

ist

nicht

bereit

und

nicht

verpflichtet,

an

einem

Streitbeilegungsverfahren

vor

einer

Verbraucherschlichtungsstelle

im

Sinne

des

Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes

(VSBG)

teilzunehmen.

Die

Europäische

Kommission

stellt

eine

Plattform

zur

Online-

Streitbeilegung (OS-Plattform) unter

https://ec.europa.eu/consumers/odr/

bereit;

diese

richtet

sich

jedoch

nicht

speziell

an

Maklerdienstleistungen,

und

die

vorstehende

Erklärung

zur

Nichtteilnahme

bleibt

hiervon

unberührt.

§ 15 Schlussbestimmungen

Sollten

einzelne

Regelungen

dieser

Allgemeinen

Geschäftsbedingungen

oder

sonstige

Regelungen

des

Maklervertrages

unwirksam

sein

oder

werden,

bleibt

der

Vertrag

im

Übrigen

wirksam.

An

die

Stelle

der

unwirksamen

Regelung

treten

die

gesetzlichen Vorschriften.